Vermietung von Wohnraum
Unsere Antwort auf das im Juli 2015 verabschiedete Bestellerprinzip

Das sogenannte Bestellerprinzip für die Vermietung von Wohnräumen ist das Gesetz
im Juli 2015 in Kraft getreten. Vermieter, die als "Besteller" auftreten und den Makler den Auftrag gegeben haben den passenden Mieter zu finden, müssen auch die Maklercourtage übernehmen.
Es gibt auch eine Ausnahme – Ein Mietinteressent hat den Immobilienmakler beauftragt, ein für ihn passendes Mietobjekt zu finden. Hierbei übernimmt ebenfalls der Auftraggeber, hier der der suchende Mieter, die entsprechende Maklercourtage.
Das Team von ImmoFinanzKonzept bietet Vermietern ein "Rundum-Sorglos-Paket" an.
Es gibt auch eine Ausnahme – Ein Mietinteressent hat den Immobilienmakler beauftragt, ein für ihn passendes Mietobjekt zu finden. Hierbei übernimmt ebenfalls der Auftraggeber, hier der der suchende Mieter, die entsprechende Maklercourtage.
Das Team von ImmoFinanzKonzept bietet Vermietern ein "Rundum-Sorglos-Paket" an.
Es wird Ihnen eine hochwertige und umfangreiche Immobilienbetreuung gewährleistet, wie Sie es seit Jahren von ImmoFinanzKonzept nicht anders gewohnt sind. Weil wir von unserer Serviceleistung überzeugt sind, bieten wir Ihnen innerhalb von 24 Monaten eine kostenlose Neuvermietung, bei gleichem Mietobjekt, an. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!
Das "Rund-um-Sorglos-Paket" in der Übersicht
Die Vorbereitung
• Umfassende Beratung für den Vermieter• Objektaufnahme mit unserem Datenerfassungsbogen
• Zielgruppen- und Mietpreisanalyse
• Zusammenstellen aller notwendigen Unterlagen
Das Marketing
• Professionelle Objektfotos inkl. Nachbearbeitung• Virtueller Rundgang, 360° Rundgang (optional für 199 €)
• Überarbeitung alter Grundrisse in farbiger Ausführung
Die Immobilienpräsentation
• Internetpräsenz von ImmoFinanzKonzept• Marktführende Immobilienportale wie z.B. Immobilienscout24, Immonet, Immowelt
• Repräsentative, große LED-Technik in unseren Büroräumen
• Social Media
Die Durchführung
• Zuordnung von Anfragen• Selektieren der Interessenten
• Durchführung von Besichtigungen
• Gemeinsam den Zuschlag für das neue Mietverhältnis erteilen
Der Vertragsabschluss
• Bonitätscheck in Form einer ausführlichen Schufa-Auskunft• Vertragsgestaltung – Vertragsvorgaben des Vermieters besprechen
• Finale und gesetzeskonforme Mietvertragserstellung, i.d.R. von Haus & Grund
• Schlüsselübergabe mit Protokollerstellung