Tippgeber

Mit ImmoFinanzKonzept Ihre Tippgeber-Provision erhalten

Ihre Empfehlung zahlt sich aus! Sie erhalten mind. 1.000 €

Für jeden Tipp, der über uns zu einem Verkauf einer Immobilie führt, erhalten Sie Tippgeber-Provision in Höhe von 10% unserer Maklercourtage, mindestens aber 1.000 €.

Sie wissen aus Ihrem Freundes-, Bekanntenkreis, im beruflichem Umfeld oder sogar aus reinem Zufall, wo ein Objekt aktuell verkauft werden soll? Wir honorieren Ihren Tipp und Engagement mit einer attraktiven Provision. Egal ob Grundstück, Haus oder eine Eigentumswohnung im zentralen Ruhrgebiet.


Sie können ausschließlich nur als Privatperson als Tippgeber auftreten. Als Eigentümer, Ehe- oder Lebenspartner eines Objektes werden Sie nicht als Tippgeber gesehen. Sehr wohl können Sie mit dem Eigentümer/der Eigentümerin befreundet oder auch verwandt sein.


das Tippgeberprinzip

Objekt - Sie erfahren, dass eine Immobilie verkauft werden soll
Tipp melden - Sie füllen unser Tippgeber-Formular aus (Verlinkung zum Formular) und senden es uns zu.
Tippbestätigung - Ihr Tipp wird von uns überprüft. Im Anschluss melden wir uns bei Ihnen
Zahltag - Wir erhalten einen Makleralleinauftrag und vermitteln die Immobilie. Nach Abschluss eines notariellen Kaufvertrags, erhalten Sie umgehend Ihre Provision


Rahmenbedingungen

Es gelten folgende Voraussetzungen für die Auszahlung der Tippgeberprovision:

Sie müssen unser Tippgeber-Formular (Verlinkung zum Formular) ausgefüllt und unterschrieben zukommen lassen.

Ihr Verkaufstipp befindet sich im zentralen Ruhrgebiet.

Wir haben Ihren Immobilientipp angenommen, es war uns keine Verkaufsabsicht des Eigentümers bekannt und es hat kein anderer Makler einen Auftrag erhalten resp. mit der Vermarktung begonnen. Der Verkaufstipp wurde Ihnen bestätigt.

Es kam zu einem erfolgreichen, notariellen Kaufvertragsabschluss.

Die Firma ImmoFinanzKonzept behält sich das recht vor, der uns vorliegende Immobilien-Tipp ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Wenn mehrere Immobilien-Tipps zu einem Objekt uns eingereicht wurden, zählt der Immobilien-Tipp, der zuerst bei uns eingegangen ist. ImmoFinanzKonzept behält sich das Recht vor, die Voraussetzungen für die Gewährung der Tippgeber-Provision unsere Tippgeber-Rahmenbedingungen anzupassen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.


Standesregeln, z.B. für Rechtsanwälte oder Steuerberater

Unser Tippgeber-Angebot richtet sich nicht an Personen, die in einem besonderen Mandaten- Vertrauensverhältnis stehen (z.B. Steuerberater, Anwälte etc.) Ebenfalls sind Personen ausgeschlossen, denen standesrechtlich die Entgegennahme von Tippgerberprovisionen untersagt ist. Auch ohne Tippgeberprämien, nehmen wir aus diesem Personenkreis gerne Empfehlung an.