Wertermittlung mit Ertragswertverfahren

Ertragswertverfahren zur Ermittlung des Wertes Ihrer Immobilie oder Grundstück

Bei vermieteten oder verpachteten Objekte wird das Ertragswertverfahren angewandt. Miet- und Pachteinnahmen werden wie Zinsen hochgerechnet bis zu dem Zeitpunkt, dass durch Abnutzung die Immobilie nahezu wertlos wird. Dabei um die eine Frage: Wie viel Kapital brauche ich zur jetzigen Zeit, um solche Zinsen in der Zukunft zu bekommen? Genau das wäre dann der Ertragswert einer Immobilie.

Die "Bewirtschaftungskosten" müssen von den Mieteinnahmen abgezogen werden. Hintergrund ist eventuell ein Leerstand oder zusätzlich laufende Kosten, die Sie nicht auf dem Mieter umlegen dürfen, müssen Sie mit berücksichtigen. Bei der Berechnung wird die Restnutzungsdauer und der "Liegenschaftszinssatz"(abrufbar bei jeder Gemeinde) berücksichtigt und mit eingerechnet. Der Liegenschaftszinssatz ist ein Wert, den ein Gutachterausschuss der Stadt, immer wieder aktualisieren. Er soll den Immobilienmarkt widerspiegeln, also die erzielten Verkaufspreise. Je höher der Liegenschaftszinssatz ist, desto geringer ist der Wert des Objekts.

Der Wert des Bodens berechnet der Experte gesondert und addiert ihn, denn Grund und Boden sollte seinen Wert behalten. Unser Tipp: Stellschraube wie zum Beilspiel die angesetzte Miete oder Pacht. Kleine Veränderungen wirken sich auf den daraus errechneten Immobilienwert sehr stark aus.

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