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NRW.BANK
In den eigenen vier Wänden - dem
eigenen Haus oder der eigenen
Wohnung - zu leben, gehört zu
den größten Wünschen vieler
Menschen. Die Förderprogramme
des Landes Nordrhein-Westfalen
können Ihnen helfen, diesen
Wunsch zu erfüllen.
Zinslose und/oder zinsgünstige
Darlehen für den Neubau oder den
Ersterwerb von Häusern oder
Eigentumswohnungen auf nicht
bebauten Grundstücken.
Wohnungsbauförderungsanstalt
(WfA)
Hier geht es zur
Wohnraumförderung
Aufgaben:
Die
Wohnungsbauförderungsanstalt (Wfa)
ist ein wesentliches Instrument
der Wohnungspolitik
in Nordrhein-Westfalen.
Sie wickelt für die
Landesregierung
Nordrhein-Westfalen die
Wohnraumförderungs-programme ab.
Dabei erledigt sie die
Auszahlung und Verwaltung von
Darlehen, Zuschüssen und
übernommenen
Bürgschaften. Bei der
Entwicklung und der
konzeptionellen Ausgestaltung
aller
Förderaufgaben und –verfahren
unterstützt und berät die Wfa
das zuständige Ministerium
für Bauen und Verkehr des Landes
Nordrhein-Westfalen.
In Fragen der Förderung werden
die Bewilligungsbehörden - die
Kreis- und Stadtverwaltungen
in NRW - von der Wfa
beraten und geschult.
Die Wohnraumförderung
in der NRW.BANK umfasst sowohl
Landes- als auch
Bundesprogramme. Über den
Bereich Wohnungsbauförderungsanstalt
(Wfa) vergibt die
NRW.BANK zinsgünstige
Darlehen aus Programmen des
Landes, die u.a. für den Bau
und Erwerb von selbst genutztem
Wohneigentum für
einkommensschwache Haushalte
bereitgestellt werden. In der
Wfa erfolgt die Auszahlung
und Verwaltung von Darlehen,
Zuschüssen und übernommenen
Bürgschaften.
Tabellarische Übersicht zu den
Einkommensgrenzen. Stand Februar
2007
| Neubauvorhaben in Ballungsgebieten |
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Erwerb einer
gebrauchten
Immobilie in
Ballungsgebieten |
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| Neubauvorhaben
außerhalb von
Ballungsgebieten |
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Erwerb einer
gebrauchten
Immobilie außerhalb
von Ballungsgebieten |
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Einen
persönlichen Beratungstermin beantragen Sie bitte
hier
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