
Das Modernisierungs-Darlehen
Brauchen Sie neue Fenster? Muss
das Dach gedeckt werden oder ein
neues Bad her? Dann brauchen Sie
als Eigentümer von Haus oder
Wohnung schnell einige tausend
Euro – und erhalten sie mit dem
Modernisierungs-Darlehen.
Steckbrief
Das Modernisierungs-Darlehen ist
passgenau auf die Bedürfnisse
von Haus- oder Wohnungsbesitzern
zugeschnitten. Für Reparatur-
oder Modernisierungsarbeiten
benötigen sie Beträge, die in
der Regel zwischen 5.000 und
50.000 Euro liegen. Bei Summen
in dieser Größenordnung bietet
das Darlehen sehr gute
Konditionen und hohe
Flexibilität.
Vor- und Nachteile des
Modernisierungs-Darlehens
Die Vorteile liegen auf der
Hand. Gäbe es diese Art Darlehen
nicht, müssten Sie als
Selbstnutzer oder Kapitalanleger
im Bedarfsfall eine
kostenintensive
Grundschuld-Eintragung vornehmen
lassen oder ein Privatdarlehen
aufnehmen. Dabei geht es jedoch
entweder um Beträge jenseits der
50.000 Euro oder aber um hohe
Zinssätze. Die ideale
Alternative ist hier das
Modernisierungs-Darlehen. Die
Kredithöhe beginnt schon bei
5.000 Euro und reicht bis 50.000
Euro. Dazu sind die Zinssätze
weitaus niedriger als beim
Privatdarlehen. Weitere Vorteile
sind, dass
-
das Darlehen nicht an eine
spezielle Nutzung gebunden
ist,
-
keine Grundschuld-Eintragung
vorgenommen werden muss,
-
es auch für Kaufnebenkosten
wie Notar,
Grunderwerbssteuern, Makler
usw. verwendbar ist,
-
jederzeit eine kostenlose
Sondertilgung/Ablösung möglich ist.
Wir können Ihnen eine
Darlehens-Variante empfehlen,
die Ihnen Zinssicherheit bietet:
Nämlich ein
Modernisierungs-Darlehen mit
annuitätischer Tilgung. Hierbei
werden die Zinsen bei einer
Vertragslaufzeit bis zu 96
Monate über die gesamte Laufzeit
festgeschrieben. Bei einer
Laufzeit zwischen 96 und maximal
180 Monaten werden die Zinsen
über fünf Jahre festgeschrieben.
Wir bieten Ihnen folgende
Laufzeiten:
Für Eigennutzer:
-
Ab 5.000 EUR max. 96 Monate
-
Ab 10.000 EUR max. 180
Monate
Für Kapitalanleger:
-
Bei 10.000 EUR max. 96
Monate
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Bei 15.000 EUR max. 120
Monate
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Über 15.000 EUR max. 180
Monate
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