
Das Endfälliges Darlehen
Der Name sagt es: Die
Rückzahlung des Darlehens wird
am Ende fällig, und zwar am Ende
der Laufzeit des Darlehens.
Deshalb gibt es auch keine
Tilgungsraten. Die Laufzeit über
zahlen Sie nur Zinsen. Diese
Darlehensart ist ideal, falls
Sie auf die Auszahlung z.B.
einer Lebensversicherung warten.
Oder wenn Sie Vermieter einer
Immobilie sind.
Steckbrief
Das endfällige Darlehen wird
auch Festdarlehen, Festbetrags-
oder Fälligkeitsdarlehen
genannt. All diese Begriffe
deuten das Charakteristische
dieser Darlehensart an: Die
Darlehensschuld wird erst
beglichen, wenn die vertraglich
vereinbarte Laufzeit endet oder
Sie den Vertrag kündigen. Dann
zahlen Sie die gesamte
Darlehenssumme zurück. In der
Laufzeit selbst gibt es keine
Tilgung; Sie zahlen lediglich
die anfallenden Zinsen. Das
nötige Geld, um die
Darlehensschuld zu begleichen,
erwarten Sie aus einer anderen
Quelle. Etwa einer Lebens-,
Renten- oder
Kapitalversicherung, die Sie
sich auszahlen lassen. Oder weil
Sie ihr Geld in
festverzinslichen Wertpapieren
oder einem Aktienfonds angelegt
haben. Egal, welchen Weg Sie
wählen. Am Ende der Laufzeit
steht die einmalige Rückzahlung
des Darlehens.
Vor- und Nachteile des
endfälligen Darlehens
Vorteile bietet Ihnen das
endfällige Darlehen vor allem
dann, wenn Sie Besitzer einer
Immobilie sind, diese aber nicht
bewohnen, sondern vermieten
möchten. In dem Fall können Sie
von
Steuervorteilen*
profitieren, weil die Zinsen aus
der Finanzierung steuerlich
absetzbar sind.
Auch, wenn Sie Ihre Immobilie
selbst bewohnen möchten, kann
das endfällige Darlehen
verlockend sein. Nämlich dann,
wenn Sie Ihr Geld in einer
gewinnversprechenden Weise
anlegen, also etwa in einem
Investmentfonds. Ist dort die
Rendite höher als der Zinssatz,
den Sie für das Darlehen zahlen,
haben Sie Geld dazugewonnen.
Aber wie bei jedem Wagnis, droht
auch hier Gefahr. Entwickelt
sich nämlich der Investmentfonds
nicht so wie erhofft, dann
zahlen Sie unter Umständen
drauf. So, wenn die Rendite
niedriger ausfällt als der
Darlehenszins. Und wenn am Ende
der Darlehenslaufzeit der Wert
Ihres Investments unter dem der
Darlehensschuld liegt, droht ein
Loch in der Finanzierung. Und
das zu stopfen, ist in der Regel
besonders teuer. Allerdings gibt
es auch in diesem Fall
Möglichkeiten, Ihre Anlage
abzusichern. Starten Sie
hier
eine Anfrage.
*Hinweis zur steuerlichen
Behandlung:
Einmalige Kapitalleistungen aus
Lebens- und Rentenversicherungen
sind bei Verträgen, die nach dem
31.12.2004 abgeschlossen wurden,
grundsätzlich steuerpflichtig.
Wird die Kapitalleistung vor dem
vollendeten 60. Lebensjahr
ausbezahlt, sind sämtliche
Erträge (= Ablaufleistung minus
eingezahlte Beiträge)
steuerpflichtig mit dem
individuellen Steuersatz.
Erfolgt die Zahlung nach dem
vollendeten 60. Lebensjahr und
hat der Vertrag eine Laufzeit
von mindestens 12 Jahren, so
sind nur 50 % der Erträge
steuerpflichtig und mit dem
individuellen Steuersatz zu
versteuern.
|