
Ins Eigenheim mit der Riester-Rente
„Riestern“ Sie? Dann ist es für Sie ab sofort besonders günstig, mit einem Immobilienkauf für das Alter vorzusorgen. Der Gesetzgeber hat nämlich neu geregelt, wie Riester-Produkte für den Kauf oder den Bau einer Immobilie zu verwenden sind. Neuerdings bleiben Ihnen sogar die Riester-Zulagen erhalten – zur Tilgung des Immobiliendarlehens.
„Wohn-Riester“ ersetzt die Eigenheimzulage
Mietfrei wohnen im Alter ist die beste private Altersvorsorge. Falls Sie diesem Satz zustimmen, können Sie sich über den Gesetzgeber freuen. Rückwirkend zum 1. Januar 2008 ist nämlich das „Eigenheimrentengesetz – EigRentG“, allgemein „Wohn-Riester“ genannt, in Kraft. Es tritt an die Stelle der gestrichenen Eigenheimzulage und richtet sich an alle, die mit einem Riester-Produkt für das Alter vorsorgen, also einem Riester-Rentenvertrag, einem Riester-Bank- oder -Fondssparplan. Dieser Zielgruppe werden Anreize gegeben, mit dem Kauf einer Immobilie etwas für die private Altersvorsorge zu tun. Tatsächlich sind viele der gesetzlichen Neuerungen äußerst attraktiv.
Im neuen Gesetz entfallen viele Knebel-Regeln
Schon nach dem bisherigen Recht konnte Kapital aus dem laufenden Riester-Vertrag gezogen werden, um Wohneigentum zu erwerben. Allerdings ging das erst ab einem Guthaben von 10.000 Euro, und das Geld musste zurückgezahlt werden. Diese und weitere Knebel-Regeln entfallen jetzt. Neuerdings können Sie auf das komplette Riester-Gesparte zugreifen, um Ihr Eigenkapital zu erhöhen, wenn Sie eine Immobilie kaufen oder bauen möchten. Darüber hinaus ist es nun möglich, die vom Staat ausgezahlten Förderungen und Zulagen für Zinsen und Tilgung eines Baudarlehens zu verwenden. Die alte Regelung sah auch das nicht vor und trennte strikt zwischen Riester-Sparen und Baukredit.
Förderung für die kinderreiche Familie
Die „Riester-Rente“, und damit auch der „Wohn-Riester“, bevorzugt kinderreiche Familien und Geringverdiener. Interessant vor dem Hintergrund einer Baufinanzierung sind vor allem die staatlichen Zulagen: Wenn Sie vier Prozent ihres beitragspflichtigen Vorjahreseinkommens in der Riester-Rente zurücklegen, bekommen Sie – mit Beginn des Jahres 2008 – eine Zulage von 154 Euro. Vorher waren das nur 114 Euro. Auch die Zulage für Kinder hat sich erhöht: von 138 auf 185 Euro. Haben Sie in diesem Jahr Nachwuchs bekommen, ist er dem Staat sogar 300 Euro wert. Das summiert sich bei einer Familie mit zwei Kindern und einem „Frischling“ auf stolze 987 Euro an Zulagen! Gutes Geld für Tilgung und Zinsen eines Baudarlehens.
Die selbst genutzte Wohnung im Blick
„Wohn-Riester“ gilt nicht für jede Immobilie. Sie dürfen Ihr Riester-Kapital nur für die Finanzierung einer „selbst genutzten Wohnung“ verwenden. Darunter versteht der Gesetzgeber laut Paragraph 92a Einkommensteuergesetz eine „Wohnung in einem eigenen Haus“, eine „eigene Eigentumswohnung“ oder eine „Genossenschaftswohnung einer eingetragenen Genossenschaft“. Diese müssen im Inland liegen, den Hauptwohnsitz und den Lebensmittelpunkt darstellen. Nicht gefördert werden also eine Ferienwohnung, eine Wohnung im Ausland, ein Mehrfamilienhaus, ein Haus mit Einliegerwohnung oder der altersgerechte Umbau des eigenen Hauses.
Noch Fragen? Kontaktieren Sie uns
Der „Wohn-Riester“ wirft viele weitere Fragen auf. So, wie er steuerlich zu behandeln ist oder wie mit dem Riester-Produkt verfahren wird, nachdem das angesparte Kapital entnommen wurde. Diese komplexen Fragen klären wir am besten in einem persönlichen Informationsgespräch. Rufen Sie uns an oder vereinbaren Sie online einen Beratungstermin – für Sie unverbindlich und kostenlos.
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