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Zur Erinnerung:
Änderungen in den wohnwirtschaftlichen Programmen der KfW zum 1. Juli

Wie wir Ihnen bereits mitgeteilt haben, nimmt die KfW zum 1. Juli diverse Änderungen in ihren wohnwirtschaftlichen Programmen vor. Nachfolgend finden Sie noch einmal die wichtigsten Änderungen für Sie zur Information.

Energieeffizient Bauen (153, 154)
Der Bau oder Kauf eines KfW-Effizienzhauses 85 wird nicht mehr gefördert. Die Förderung für KfW-Effizienzhaus 70 und Passivhaus wird fortgesetzt und um die KfW-Effizienzhäuser 55 und 40 erweitert. Die besten energetischen Standards belohnen die KfW erstmalig mit einem Tilgungszuschuss: 5% für ein KfW-Effizienzhaus 55 oder Passivhaus und 10% für ein KfW-Effizienzhaus 40. Der Kreditzinssatz ist für alle KfW-Effizienzhäuser einheitlich.

Energieeffizient Sanieren - Kredit (151) und - Zuschuss (430)
Das KfW-Effizienzhaus 130 wird nicht mehr gefördert. Zusätzlich fördert die KfW Effizienzhäuser 70 und 55. Dabei gilt weiterhin: Je besser der erreichte energetische Standard, desto höher der Zuschuss oder der Tilgungszuschuss. Die Prozentsätze werden reduziert.

Altersgerecht Umbauen - Kredit (155) und - Zuschuss (455)
Der Kauf jüngst altersgerecht umgebauter Wohngebäude oder Eigentumswohnungen wird jetzt auch gefördert. Förderbausteine werden zusammengefasst.

Die ab 1. Juli gültigen Programmbedingungen und Merkblätter können Sie unter http://www.kfw-foerderbank.de/DE_Home/BauenWohnen/Privatpersonen/index.jsp einsehen. Bei Fragen zu den Änderungen bei der KfW helfen wir Ihnen gerne.

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