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ING-DiBa: Geänderte Herauslagekriterien

Ab Montag, 19. Juli, gelten bei der ING-DiBa geänderte Herauslagekriterien. Die wichtigsten Änderungen finden Sie nachfolgend:
Finanzierung von Solar- und Photovoltaikanlagen
In Verbindung mit einer Neufinanzierung, Modernisierung oder Anschlussfinanzierung können Solar- und Photovoltaikanlagen über ein Annuitätendarlehen der ING-DiBa mitfinanziert werden. Die Kosten der Anlage können zu den Herstellungskosten bzw. Modernisierungskosten hinzugerechnet werden. Es können daher bis zu 100% des Kaufpreises/der Herstellungskosten mitfinanziert werden. Bei Modernisierungen muss lediglich die 30%-Regel beachtet werden.
Bei Beantragung muss eine Kostenaufstellung zur Anlage eingereicht werden. Die Vergütung aus der Einspeisung des erzeugten Solarstroms bei einer Photovoltaikanlage wird nicht als Einnahme angesetzt. Sie reduziert auch nicht die anfallenden Bewirtschaftungskosten.
Wichtig: Die Finanzierung ist nur im Rahmen einer Finanzierung bei der ING-DiBa möglich. Darlehensmittel der KfW können dafür nicht in Anspruch genommen werden.
Zwischenfinanzierung von WfA-Mitteln
Bei der Zwischenfinanzierung von neu zugesagten öffentlichen Mitteln der WfA (NRW.Bank), ist die Eintragung einer Grundschuld in Höhe der Zwischenfinanzierung nicht erforderlich. Die Besicherung erfolgt durch Abtretung der Auszahlungsansprüche aus dem WfA-Darlehen.
Bei Fragen dazu helfen wir Ihnen gerne.
 

 

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