 ING-DiBa: Geänderte Herauslagekriterien
Ab Montag, 19. Juli, gelten bei der ING-DiBa geänderte
Herauslagekriterien. Die wichtigsten Änderungen finden Sie nachfolgend:
Finanzierung von Solar- und Photovoltaikanlagen
In Verbindung mit einer Neufinanzierung, Modernisierung oder
Anschlussfinanzierung können Solar- und Photovoltaikanlagen über ein
Annuitätendarlehen der ING-DiBa mitfinanziert werden. Die Kosten der Anlage
können zu den Herstellungskosten bzw. Modernisierungskosten hinzugerechnet
werden. Es können daher bis zu 100% des Kaufpreises/der Herstellungskosten
mitfinanziert werden. Bei Modernisierungen muss lediglich die 30%-Regel beachtet
werden.
Bei Beantragung muss eine Kostenaufstellung zur Anlage eingereicht werden. Die
Vergütung aus der Einspeisung des erzeugten Solarstroms bei einer
Photovoltaikanlage wird nicht als Einnahme angesetzt. Sie reduziert auch nicht
die anfallenden Bewirtschaftungskosten.
Wichtig: Die Finanzierung ist nur im Rahmen einer Finanzierung bei der ING-DiBa
möglich. Darlehensmittel der KfW können dafür nicht in Anspruch genommen werden.
Zwischenfinanzierung von WfA-Mitteln
Bei der Zwischenfinanzierung von neu zugesagten öffentlichen Mitteln der WfA (NRW.Bank),
ist die Eintragung einer Grundschuld in Höhe der Zwischenfinanzierung nicht
erforderlich. Die Besicherung erfolgt durch Abtretung der Auszahlungsansprüche
aus dem WfA-Darlehen.
Bei Fragen dazu helfen wir Ihnen gerne.
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