
11.10.2010
Allianz: Schutz vor Vorfälligkeitsentschädigung durch vorzeitiges Rückzahlungsrecht
Ab sofort können Sie Darlehen der Allianz mit einem Schutz vor Vorfälligkeitsentschädigung anbieten. Gegen einen Konditionsaufschlag von 0,03 Prozentpunkten erhält Ihr Kunde das vertraglich zugesicherte Recht, sein Darlehen vorzeitig zurückzahlen zu können, wenn eine der nachfolgenden Konstellationen eintritt:
Berufliche Mobilität
Bei einer Versetzung des Darlehensnehmers durch den bisherigen Arbeitgeber bzw. bei Wahl eines neuen Arbeitgebers kann das Darlehen vorzeitig zurückgezahlt werden. Die neue Adresse muss mindestens 50 Kilometer von der Adresse der finanzierten Immobilie entfernt sein. Bei altersbedingtem oder endgültigem Ausscheiden aus dem Berufsleben und dadurch bedingtem Umzug gilt die gleiche Regelung. Beide Regelungen gelten nicht beim Verkauf der Immobilie unter Verwandten.
Krankheit oder Tod
Bei Eintritt einer längeren, ununterbrochenen Krankheit von mindestens sechs Monaten (auch Pflegebedürftigkeit nach Pflegestufe 1 oder als Unfall-Folge) bei einem Darlehensnehmer kann das Darlehen ebenfalls vorzeitig getilgt werden. Verstirbt einer der Darlehensnehmer kann das Darlehen ebenfalls vorzeitig getilgt werden.
Nutzen Sie dieses Angebot für Kunden, die sich bei ihrer Finanzierung ein Extra an Flexibilität sichern wollen. Beim Fragen zum Angebot hilft Ihnen gerne Ihr Finanzierungsberater.
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