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11.04.2011
Kreissparkasse Heinsberg: Geänderte Rahmenbedingungen für Forward-Darlehen


Bei der Kreissparkasse Heinsberg wurden die Rahmenbedingungen für Forward-Darlehen angepasst. Ab sofort gelten folgende Regelungen:

Die bereitstellungszinsfreie Zeit für Umschuldungen wird von bisher sechs Monaten auf nun drei Monate verkürzt. Als „echtes“ Forward gelten daher Darlehen mit einem Vorlauf von mindestens vier Monaten. In diesen Fällen werden die Forward-Aufschläge allerdings bereits ab dem ersten Monat berechnet. Für Forward-Darlehen können Sie Sollzinsbindungen von fünf bis einschließlich 15 Jahren anbieten. Dabei gilt: Die Forwardzeit plus die Sollzinsbindung dürfen 15 Jahre nicht überschreiten.

Unabhängig von den oben genannten Änderungen begleitet die Kreisparkasse Heinsberg ab sofort keine Finanzierungen von Mehrfamilienhäusern sowie teil- und vollgewerblich genutzten Objekte mehr.


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