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02.05.2011
Gladbacher Bank: Geänderte Rahmenkriterien


Die Gladbacher Bank passt zum 3. Mai einige Rahmenkriterien an.

Folgende Änderungen gelten für das Modell A (Kooperation mit der Nordrheinischen Ärzteversorgung): In Kombination mit KfW-Darlehen steigt der maximal mögliche Beleihungsauslauf von bisher 80 auf 90 Prozent. Bei Beleihungsausläufen über 80 Prozent sind allerdings ggf. eine höhere anfängliche Tilgung und/oder Zusatzsicherheiten notwendig. Sprechen Sie in diesen Fällen bitte Ihren Prohyp-Finanzierungsberater an.

 Weiterhin betragen die Bereitstellungszinsen für Forward-Darlehen abweichend von der sonstigen Regelung 4% p.a. Die Berechnung erfolgt ab dem Folgetag nach dem vereinbarten Auszahlungstermin.

Ab dem 3. Mai sind außerdem Anschlussfinanzierungen mit mehreren Auszahlungsterminen möglich, sofern diese nicht weiter als drei Monate auseinanderliegen.


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