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Allgemeine Geschäftsbedingungen
für die Vermittlung von
Baufinanzierungsdarlehen
1.
Durch Erteilung des Auftrages
erklärt sich der als nachfolgend
Auftraggeber bezeichnet mit den
nachstehenden
Geschäftsbedingungen gegenüber
der ImmoFinanzKonzept –
nachstehend als Auftragnehmer
bezeichnet – einverstanden.
2.
Der Vermittlungsvertrag zwischen
den Parteien bedarf keiner
Schriftform, er kommt auch
dadurch zustande, dass die
Tätigkeit der ImmoFinanzKonzept
in Anspruch genommen wird.
Davon ausgenommen ist die
Erstellung von unverbindlichen
Angeboten. Dahingehend bedarf es
zunächst der Annahme durch den
Auftraggeber.
3.
Der Auftragnehmer verpflichtet
sich, die Aufträge mit der
Sorgfalt eines ordentlichen
Kaufmanns zu bearbeiten und wird
sämtliche Unterlagen – soweit
mit der Durchführung des
Auftrages vereinbar –
vertraulich behandeln.
4.
Die überlassenen Unterlagen
werden nur zum Zwecke des
erteilten Auftrages
verwendet und werden keinen
sonstigen Dritten – mit Ausnahme
der
Mitarbeiter der Vermittler oder
der angefragten Bank –
zugänglich
gemacht.
5.
Der Auftraggeber bevollmächtigt
den Auftragnehmer, die
erforderlichen Unterlagen an
eine zu der Finanzierung durch
den Auftragnehmer bestimmten
Bank oder Finanzinstitut bzw.
deren Vertragspartner
weiterzuleiten und den
Schriftwechsel mit diesen zu
führen.
6.
Sämtliche rechtsverbindliche
Informationen werden
ausschließlich von der
jeweiligen Bank bzw. dem
Finanzinstitut abgegeben.
Diesbezüglich gibt der
Auftragnehmer keine in der
Geschäftsanbahnungsphase
rechtlich relevanten
Informationen ab. Eine Haftung
des Auftragnehmers besteht daher
nicht.
Der Darlehensvertrag kommt
ausschließlich mit dem
jeweiligem Institut oder der
Bank zu Stande.
7.
Der Auftraggeber ist
verpflichtet, sämtliche
Mitteilungen und Unterlagen des
Auftragnehmers streng
vertraulich zu behandeln. Eine
Weitergabe an Dritte ist
untersagt.
Dies betrifft ebenfalls die
eigenständige Kontaktaufnahme zu
der finanzierenden Bank bzw. dem
bekannt gewordenen
Finanzinstitut.
Erlangt ein Dritter durch grob
fahrlässiges oder fahrlässiges
Verhalten des Auftraggebers
Kenntnis von den Informationen
und generiert dies zu einem
wirtschaftlichen Vorteil, hat
der Auftraggeber der
ImmoFinanzKonzept eine
Vertragsstrafe von 1.000,00 Euro
zu zahlen. Die Geltendmachung
eines weiteren Schadens bleibt
vorbehalten.
Dazu bedarf es keines Nachweises
eines Schadens seitens des
Auftragsnehmers.
8.
Eine direkte Kontaktaufnahme mit
dem Vertragspartner Bank oder
Finanzinstitut
hat nur mit der Zustimmung des
Auftragnehmers zu erfolgen. Von
direkten Verhandlungen und deren
Inhalt ist dieser unaufgefordert
zu unterrichten.
In diesem Fall behält sich der
Auftragnehmer ebenfalls die
Erhebung einer Vertragsstrafe
i.H.v. 1.000,00 Euro vor. Die
Geltendmachung eines weiteren
Schadens bleibt vorbehalten.
9.
Der Auftragnehmer ist
berechtigt, auch für den
jeweiligen Vertragspartner
entgeltlich oder unentgeltlich
tätig zu werden.
10.
Entstehung des
Provisionsanspruches
Mit der Vorlage der
angemessenen und geeigneten
Darlehensverträge wird eine
Vermittlungsgebühr von 1,5 % der
Darlehenssummer für den Fall
fällig und zahlbar, dass der
Auftraggeber aus unvertretbaren
Gründen von der Finanzierung
zurücktritt oder dieser unwahre
bzw. unvollständige Angaben
hinsichtlich seiner finanziellen
Situation gemacht hat und eine
Vermittlung darauf beruhend
nicht zustande kommt.
Die genannte Vermittlungsgebühr
versteht sich zzgl. der jeweils
gültigen gesetzlichen
Umsatzsteuer, derzeit 19 %.
11.
Bei allen Angaben während der
Vermittlung ist der
Auftragnehmer auf die
Informationen Dritter angewiesen
– Bank oder Finanzinstitut –.
Für deren Richtigkeit und
Vollständigkeit wird keine
Gewähr übernommen. Die Angebote
sind jeweils freibleibend.
Daher sind
Schadensersatzansprüche
gegenüber dem Auftragnehmer, mit
Ausnahme von fahrlässigem
Handeln, ausgeschlossen.
12.
Der Vertrag unterliegt den
gesetzlichen Bestimmungen des
deutschen Rechts.
13.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
ist für Kaufleute und
Unternehmer der Firmensitz des
Auftragnehmers.
14.
Salvatorische Klausel
Sollte eine Klausel dieser
allgemeinen Geschäftsbedingungen
ungültig sein, tangiert dies
nicht die Wirksamkeit der
übrigen Klauseln. In diesem Fall
ist die unwirksame Bestimmung so
umzudeuten, zu ergänzen oder zu
ersetzen, dass der mit ihr
beabsichtigte Erfolg soweit wie
möglich erreicht wird. Dasselbe
gilt, wenn eine
ergänzungsbedürftige
Vertragslücke offenbar wird.
Stand: Oktober 2008

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